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Informationen zum Gastaufnahmevertrag:
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne recht- iche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Dieser kann nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm gemäß den für Hiddensee gültigen Bestimmungen folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn das Quartier vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet den Gast und Vermieter zur Einhaltung.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach den Entscheidungen der Gerichte bei Übernachtungen 5 bis 10%. Der Vermieter seinerseits verpflichtet sich, stornierte Ferienwohnungen bald- möglichst anderweitig zu vermieten und gegebenenfalls den vom Gast geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen.
4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab spätestens 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muß der Gast die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, sie für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
5. Die Belegung der Wohnung mit mehr Personen als vereinbart, ebenso wie das Mitbringen von Haustieren ohne besondere Vereinbarung, ist nicht gestattet und berechtigt den Vermieter zur sofortigen kostenpflichtigen Vertragsbeendigung.
6. Im Aparthotel Töwerland ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden mindestens 100,- Euro als Extra-Reinigungspauschale berechnet. Weiteren Schadensersatz behalten wir uns ausdrücklich vor. Bei fortgesetzter Zuwider-handlung wird der Aufenthalt in unserem Haus sofort und kostenpflichtig beendet.
7. Gerichtsstand für Vitte ist Bergen/Rügen.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Formulare erhalten Sie in jedem Reisebüro.
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